Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur selten die Kosten für die Korrektur einer Zahnfehlstellung bei Erwachsenen, da die Behandlung als eine rein ästhetische Behandlung eingestuft wird. Nur in einigen medizinischen Ausnahmefällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Behandlung bei Erwachsenen.
Nur bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten für die Behandlung übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Eine zusätzliche Zahnversicherung kann aber unter Umständen eine (teilweise) Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlungen bieten. Das hängt jedoch von der Versicherung, den Bedingungen und Deinem Alter ab.
Für Erwachsene wird Kieferorthopädie nur selten erstattet – bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine (Teil-)Erstattung manchmal möglich, je nach gewählter Zusatzversicherung.
Wir empfehlen Dir, Deine Versicherungsunterlagen sorgfältig zu prüfen oder direkt bei Deiner Krankenkasse nachzufragen, um herauszufinden, ob Deine Behandlung (teilweise) erstattet werden kann.